RechtlichesAllgemeine Geschäftsbedingungen
Kenan Koc Holding GmbH — FN 561368 t — Stand: 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung des Fahrzeugs Mercedes-Benz G-Klasse AMG im Rahmen von G-Class Moments zwischen der Kenan Koc Holding GmbH (im Folgenden “Vermieter”) und dem Kunden (im Folgenden “Mieter”).
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Anfragen über das Webformular stellen kein bindendes Angebot dar.
3. Preise & Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer gemäß §11 UStG. Eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrags ist bei Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum zu entrichten.
Bankverbindung: Kenan Koc Holding GmbH — IBAN: AT83 2011 1845 6827 4000 — BIC: GIBAATWWXXX
4. Stornierung
- Stornierung bis 30 Tage vor Termin: kostenlos
- Stornierung 15–29 Tage vor Termin: 30% des Gesamtpreises
- Stornierung 7–14 Tage vor Termin: 50% des Gesamtpreises
- Stornierung unter 7 Tage oder Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises
5. Kaution
Bei jeder Buchung wird eine Fahrzeugkaution von 2.500 EUR sowie eine Tankkaution von 250 EUR per Kreditkarte abgebucht. Bei schadensfreier Rückgabe mit vollem Tank wird der gesamte Betrag (2.750 EUR) innerhalb von 3–5 Werktagen vollständig rückerstattet. Bei Schäden wird der Schadensbetrag einbehalten, der Rest erstattet. Bei Rückgabe ohne vollen Tank werden die Tankkosten plus 30 EUR Servicepauschale einbehalten.
6. Haftung des Mieters — Straßenverkehr & Behörden
Der Mieter haftet vollumfänglich und persönlich für alle während der Mietzeit entstehenden:
- Verkehrsstrafen, Bußgelder und Verwarnungen jeder Art
- Parkstrafen, Halteverbotsverletzungen und Abschleppkosten
- Mautgebühren, Vignettenpflichten und Streckennutzungsentgelte
- Gerichtskosten und Verwaltungsstrafen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb
- Kosten aus behördlichen Verfahren, die das Fahrzeug betreffen
Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter alle Bearbeitungsgebühren, die im Zusammenhang mit der Weiterleitung von Strafmandaten oder Anfragen von Behörden entstehen, in Rechnung zu stellen. Eine Bearbeitungspauschale von 30 EUR pro Vorfall wird zusätzlich verrechnet.
7. Haftung des Mieters — Fahrzeugschäden
Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die während der Mietzeit entstehen — unabhängig vom Verschulden. Dies umfasst:
- Karosserieschaden, Lackschäden, Kratzer, Dellen
- Glasschäden (Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe)
- Reifenschäden, Felgenschäden
- Innenraumschäden durch unsachgemäße Nutzung
- Motorschäden durch falsches Betanken oder unsachgemäße Bedienung
- Folgekosten aus Unfällen (Abschleppen, Mietausfall, Wertminderung)
Bei Schäden über den Kautionsbetrag hinaus wird die Differenz dem Mieter separat in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
8. Kilometerregelung
Im Mietpreis sind folgende Kilometer inkludiert:
- Half Day: 150 km inkludiert
- Full Day: 300 km inkludiert
Mehrkilometer werden mit 1,50 EUR pro km zusätzlich verrechnet. Der Kilometerstand wird bei Übergabe und Rückgabe im Übergabeprotokoll dokumentiert und von beiden Parteien unterzeichnet.
9. Pflichten des Mieters
- Das Fahrzeug darf ausschließlich vom im Vertrag genannten Mieter gelenkt werden. Mindestfahralter: 25 Jahre. Gültiger Führerschein Klasse B erforderlich.
- Rauchen im Fahrzeug ist strengstens untersagt. Bei Verstoß: Reinigungspauschale 300 EUR.
- Das Fahrzeug ist mit vollem Tank zurückzugeben. Bei Abweichung: Tankkosten + 30 EUR Servicepauschale.
- Bei Unfall oder Panne ist sofort die Polizei zu verständigen und der Vermieter unter +43 699 19851005 zu kontaktieren.
- Das Fahrzeug darf nicht für illegale Zwecke, Rennen oder Fahrten außerhalb Österreichs ohne vorherige schriftliche Genehmigung genutzt werden.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ordnungsgemäß und schonend zu behandeln.
10. Höhere Gewalt
Bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch höhere Gewalt (Unfall, schwere Erkrankung, Naturkatastrophen) wird der Gesamtbetrag erstattet oder ein Ersatztermin vereinbart.
11. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.